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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 11 A 5348/98.A   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 11 A 5348/98.A (https://dejure.org/2001,12080)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.03.2001 - 11 A 5348/98.A (https://dejure.org/2001,12080)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. März 2001 - 11 A 5348/98.A (https://dejure.org/2001,12080)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 3 L 75/06

    Asyl und Abschiebungsschutz

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin entgegen dem Wortlaut dieser rechtlichen Bestimmungen, aufgrund ihrer tatsächlichen Handhabung und Interpretation in der Rechts- und Verwaltungspraxis von Syrien (vgl. zu den Anforderungen an die Beurteilung ausländischen Staatsangehörigkeitsrechts: OVG LSA, Urt. v. 23.11.2006 - 3 L 336/04 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 4.10.1995 - 1 B 138.95 - InfAuslR 1996, 21; BVerfG, Kammerbeschl. v. 5.10.1990 - 2 BvR 650/89 - OVG NRW, Beschl. v. 14.3.2001 - 11 A 5348/98.A - juris) nicht als syrische Staatsangehörige anerkannt werden könnte, bestehen nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - 1 L 239/01

    Asyl, Asylrecht, Abschiebungsschutz, Aserbaidschan, Armenien, Berg-Karabach,

    Angesichts der Unruhen und der Vertreibungsmaßnahmen im Zeitraum von 1988 bis 1991 liegt es nahe, dass solche Tilgungen stattgefunden haben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.03.2000 - 11 A 5348/98.A - Bedenken gegen die Fortdauer der Registrierung bei Personen, die das Land "vor Jahren" wegen der Pogrome verlassen haben).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 327/03

    Staatenlose Kurden aus Syrien

    D. h. für das Bestehen einer ausländischen Staatsbürgerschaft ist nicht nur auf die im Staatsangehörigkeitsrecht formal-rechtlich geregelten Erwerbs- und Verlusttatbestände abzustellen, sondern entscheidend ist vor allem auch, ob nach den tatsächlichen Verhältnissen die Anwendung der Vorschriften an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft werden oder aber derart restriktiv gehandhabt werden, dass sie letztlich keine Rechtswirkungen entfalten (vgl. hierzu u. a. OVG NRW, Beschl. v. 14.3.2001 - 11 A 5348/98.A - Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
    Selbst wenn das aber nicht der Fall wäre, d.h. die Beigeladene de iure noch die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit besäße, hätte diese doch nur formalen Charakter, wäre eine inhaltsleere rechtliche Hülse, weil die Beigeladene, wenn sie sich nach Ablauf der fünf Jahre an das aserbaidschanische Konsulat in ... (Ukraine) gewandt hätte oder das jetzt in Deutschland tun würde, diese formale Staatsangehörigkeit nicht hätte realisieren können bzw. nicht realisieren könnte (vgl. das Urteil des Senats vom 12.12.2002 1 L 239/01 unter Berufung auf Luchterhandt, Universität Hamburg, Seminarabteilung für Ostrechtsforschung, Auskunft v. 15.12.1997 an das VG Augsburg; so auch VG Braunschweig, Urt. v 04.12.2002 8 A 546/01 ; ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v 14.03.2001 11 A 5348/98.A , das deshalb die betreffenden Asylsuchenden zu Recht faktisch nicht als aserbaidschanische Staatsangehörige behandelt hat).
  • VG Oldenburg, 10.11.2003 - 1 A 4315/01

    Armenische Volkszugehörige aus Aserbaidschan mit langjährigem Aufenthalt in

    Denn der Einzelrichter nimmt mit dem OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 4. März 2001 - 11 A 5348/98.A -) an, dass es sich insofern nur noch um eine inhaltsleere rechtliche Hülse handeln würde, da die Kläger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Aserbaidschan keine Dokumente erhalten würden, die für eine Wiedereinreise nach Aserbaidschan erforderlich sind, mithin Aserbaidschan im Verhältnis zu armenischen Volkszugehörigen, die infolge der Pogrome Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre das Land verlassen haben, nunmehr faktisch die Rolle eines nicht zur Aufnahme bereiten Drittstaates annimmt.
  • VG Braunschweig, 04.12.2002 - 8 A 546/01

    Armenier; Aserbaidschan; Ausländer; russische Föderation; Russland;

    Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschl. v. 14.3. 2001 - 11 A 5348/98.A -, Seite 4 f. BA) verneint dies in vergleichbaren Fällen mit dem Argument, dass Aserbaidschan im Verhältnis zu Personen wie den Klägern faktisch nur noch die Rolle eines nicht zur Aufnahme bereiten Drittstaates spiele.
  • VG Schleswig, 14.04.2004 - 4 A 54/01

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Russland (A), Staatenlose,

    Es kann nach den hier gemachten Feststellungen dahinstehen, ob dem Kläger darüber hinaus unabhängig von einer amtlichen Registrierung der (de facto-)Verlust der Staatsangehörigkeit nach Art. 20 Ziff. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetz 1990 entgegengehalten werden kann (in diesem Sinne VG Braunschweig, Urt. v. 04.12.2002, 8 A 546/01; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil v. 12.12.2002, 1 L 103/02) bzw. ob eine ggf. fortbestehende aserbaidschanische Staatsangehörigkeit nur noch als inhaltsleere rechtliche Hülse anzusehen ist, da der Kläger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Dokumente für die Einreise nach Aserbaidschan erhalten könnte, so dass es auch unter diesem Gesichtspunkt gerechtfertigt wäre, Aserbaidschan im Verhältnis zum Kläger als einen faktisch nur noch die Rolle eines nicht zur Aufnahme bereiten Drittstaates anzusehen (in diesem Sinne OVG Münster., Beschl. v. 14.03.2001, 11 A 5348/98.A; VG Oldenburg, Urteil v. 10.11.2003, 1 A 4315/01).
  • VG Arnsberg, 28.11.2001 - 1 K 3081/99

    Streitum die Ablehnung einer Asylanerkennung und um eine Abschiebungsandrohung;

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 14. März 2001 - 11 A 5348/98.A - Dass dies im vorliegenden Fall tatsächlich so ist, zeigt sich daran, dass die Kläger bereits 1999, spätestens im April 2000 erfolglos die Ausstellung von Passersatzpapieren bei der aserbaidschanischen Botschaft beantragt haben.
  • VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10

    Zur Frage der Staatsangehörigkeit von Kurden aus Syrien und zur Anwendung des

    D. h. für das Bestehen einer ausländischen Staatsbürgerschaft ist nicht nur auf die im Staatsangehörigkeitsrecht formal-rechtlich geregelten Erwerbs- und Verlusttatbestände abzustellen, sondern entscheidend ist vor allem auch, ob nach den tatsächlichen Verhältnissen die Anwendung der Vorschriften an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft werden oder aber derart restriktiv gehandhabt werden, dass sie letztlich keine Rechtswirkungen entfalten (vgl. hierzu u. a. OVG NRW, Beschl. v. 14.3.2001 - 11 A 5348/98.A - Juris).
  • VG Schleswig, 05.01.2005 - 4 A 233/04

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Sowjetunion, Ausbürgerung,

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts sowie des OVG Lüneburg (Beschluss vom 24.11.2003, 13 LB 179/03), des VG Braunschweig (Urteil vom 04.12.2002, 8 A 546/01), des OVG Münster (Beschluss vom 14.03.2001, 11 A 5348/98.A) sowie des VG Oldenburg (Urteil vom 10.11.2003, 1 A 4315/01) hat der genannten Personenkreis entweder die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit zu keinem Zeitpunkt erlangt, oder sie aber zwar erlangt, aber zu einem späteren Zeitpunkt (nämlich mit dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes aus dem Jahre 1998) wieder verloren bzw. ist von einem (de facto) Verlust der Staatsangehörigkeit auszugehen bzw. davon, dass Aserbaidschan gegenüber diesem Personenkreis faktisch die Rolle eines nicht zur Aufnahme bereiten Drittstaates angenommen hat.
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